Entlastungs­beitrag

Monatlich 125 €

Kosten, die durch einen Alltagsbegleiter entstehen, können über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro abgerechnet werden.

  • Pflegebedürftige reichen die Rechnungen über anerkannte Leistungen der Alltagsbegleitung einfach bei ihrer Pflegekasse ein. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.
  • Wenn wir Ihre Alltagsbegleitung sein dürfen und Sie uns eine Abtretungserklärung unterschreiben, übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse sehr gerne für Sie. Sie brauchen sich dann um nichts Weitere zu kümmern.


Verhinderungs­pflege

Abrechnung der Kosten für einen Alltagsbegleiter

Kosten für die Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse auch im Rahmen der Verhinderungspflege. Benötigen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege oder sind sie wegen Urlaub oder Krankheit zeitweise verhindert, zahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege. Die genauen Leistungen hängen davon ab, wie die Verhinderungspflege gestaltet wird und wer die Pflege übernimmt.

Voraussetzungen

Damit die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt, muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben, zudem zu Hause von einem Angehörigen bereut werden. Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten pflegen.


Antragstellung

Um Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege zu erhalten, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag lässt sich auch rückwirkend stellen. Bis zu 1.612 Euro Kosten pro Jahr übernimmt die Pflegekasse.